Die Grundlage der vorliegenden Forschungsarbeit basiert auf der Annahme, dass die Repräsentation komplexer bereichfremder Probleme mit Hilfe metakognitiv-strategischen Interventionsmaßnahmen gefördert werden kann. Als metakognitive Förderungsmaßnahme werden sog. Hinweisreize [„metacognitive prompts“] eingesetzt. Mit dem Einsatz der Aufforderungen wird der Problemlösende dazu aufgefordert, sein vorhandenes metakognitives Wissen und seine entsprechenden Fähigkeiten adäquat einzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass der Einsatz dieser metakognitiv-strategische Förderungsmaßnahme die Qualität der Problemrepräsentation steigert und somit den Problemlöseprozesses fördert.
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Die Förderung metakognitiver Kompetenzen im Lehr-Lern-Kontext verfolgt das Ziel, Lernende im Erwerb und bei der Anwendung selbstregulierter Lernkompetenzen bestmöglich zu unterstützen. „Teaching learning regulation means to regulate the learner’s learning regulation“. (Wirth, 2009, S.91). In einer Vielzahl von Arbeiten auf dem Gebiet der Metakognitionsforschung konnte gezeigt werden, dass die Fähigkeiten des eigenständigen und verantwortungs-bewussten Planens, Bewertens und Regulierens der eigenen Lernaktivitäten zu einer Steigerung der Lernleistung maßgeblich beiträgt (vgl. Brown, et al., 1981; Guldimann, 1996; Hasselhorn & Hager, 1998). Nach Hermann (1979) [Bunge, 1967; Patry & Perrez, 2000] in der Interventionsforschung zur Förderung der Metakognition zwischen zwei Arten unterschieden werden: Mit einer anwendungsorientierten Perspektive werden die Stütz- und Förderungs-funktionen metakognitiver Interventionsmaßnahmen untersucht, um standardisierte und praxisorientierte Techniken zu entwickeln. Die grundlagenorientierte Perspektive hingegen befasst sich damit, „…die grundlegenden theoretischen Konstrukte der Metakognitionsforschung empirisch zu analysieren und zu validieren“ (Bannert, 2007, S. 104).
Mit dem Einsatz von metakognitiven Hinweisreizen bei der Lösung eines komplexen Problems soll im Rahmen dieser Arbeit eine wissenschaftlich fundierte Förderungsmaßnahme untersucht werden. Die theoretische Fundierung und Konzeption der metakognitiven Intervention orientiert sich an folgenden Leitfragen von Friedrich und Mandl (1992):
- Was soll verändert bzw. welche Strategien sollen gefördert werden?
- Wie soll die Fördermaßnahme realisiert werden?
- Wie sollen das Was und Wie von Förderungsmaßnahmen auf die jeweiligen individuellen und situativen Voraussetzungen abgestimmt werden?
- Werden bei der Evaluation zugrunde liegende Standards und Kriterien zur Klärung der Effekte herangezogen?
Was bzw. welche Strategien sollen gefördert werden?
Eine Strategie umfasst das planvolle bzw. systematische Vorgehen bei der Erreichung eines bestimmten Ziels. Strategien können in kognitive und metakognitive Strategien klassifiziert werden (vgl. Weinert, 1994). Kognitive Strategien umfassen „alle Zugriffsweisen, mit deren Hilfe eine anstehende Aufgabe bearbeitet und gelöst werden soll“ (Kaiser & Kaiser, 1999, 29). Sie beinhalten all „jene Prozesse, die der unmittelbaren Informationsaufnahme, Informationsverarbeitung und Informationsspeicherung dienen“ (Wild et al., 1992, 3; nach Schenk, 2003, 24). Hierzu zählen bspw. das Wiederholen, das Organisieren oder das Elaborieren von Wissen. Metakognitive Strategien hingegen beziehen sich auf die Planung, Beobachtung (Kontrolle) und Steuerung bzw. Regulation des eigenen Lernens. Die Ausrichtung metakognitiver Strategien ist somit auf kognitive Prozesse gelegt. „Die Vergegenwärtigung einer Lernstrategie in einer konkreten Lernsituation und deren gezielte Steuerung während der Anwendung wird als metakognitive Strategie bezeichnet“ (Guldimann, 1995, 60).
Im Kontext der Frage nach einer effektiven metakognitiven Förderung wird zwischen Strategien mit einem hohen Allgemeinheitsgrad und stark bereichsspezifischen Strategien unterschieden. Hier ist zu untersuchen, inwiefern sich eine Strategie allgemein, inhaltsübergreifend oder aber situationsspezifisch darstellt. In der Literatur zu metakognitiven Regulationsstrategien findet sich dazu keine einstimmige Meinung. Die meisten Autoren verstehen metakognitive Regulationsstrategien als allgemeine situationsübergreifende und nicht inhaltsabhängige Strategien (vgl. Brown, 1978; Klauer, 1988; Schraw, 2001; Veenman et al., 1997). Jedoch gibt es auch jene Position, welche die Anwendung metakognitiven Regulationsstrategien an eine hohe Kontext- und Aufgabenspezifität gebunden sieht (vgl. Flavell & Wellmann, 1977; Glaser et al., 1992; Hasselhorn, 1992; Kelemen, et al., 2000).
Auf die Frage ob denn eher einzelne Strategien oder aber eine Kombination aus verschiedenen Strategien desselben oder sogar aus verschiedenen Strategiebereichen vermittelt werden sollte, liegt bisweilen keine verbindliche Antwort vor. Allerdings zeichnet sich in der Forschergemeinschaft immer deutlicher die Meinung ab, bei der Bearbeitung authentischer Probleme nicht nur einzelne Strategien separat zu vermitteln, sondern grundsätzlich auch deren Überwachung und Regulation (vgl. Bannert, 2007, S.105). Darüber hinaus konnten die jüngeren Forschungsarbeiten zum Konstrukt der Metakognition zeigen, dass neben dem metakognitiven Strategieeinsatz, auch die motivationale, volitionale und emotionale Kontrolle eine entscheidende Rolle spielen und somit in die Förderungsmaßnahmen integriert werden sollten (vgl. Pressley et al. 1989, Pressley, Harries & Guethrie, 1992; Schmitz, 2001; Schmitz & Wiese, 1999; Schreblowski & Hasselhorn, 2001; Volet, 1991). Wie Bannert (2007) zusammenfassend formuliert, ist „…der metakognitive Strategie-Einsatz zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für den Lernerfolg…“ (Bannert, 2007, S. 105).
Der Fokus der vorliegenden Arbeit umfasst weniger die Vermittlung metakognitiven Wissens oder metakognitiver Strategien. Vielmehr zielen die metakognitiven Interventionsmaßnahmen in Form von Hinweisreizen darauf ab, die „situations- und aufgabenangemessene Aktualisierung vorhandener strategischer Fertigkeiten, d.h. die exekutiven Fähigkeiten der Lernenden“ (Drewniak, 1992, S. 167) zu unterstützen und somit die Problemrepräsentation bzw. die Qualität der Problemlösung selbst zu fördern.
Wie soll gefördert werden?
Friedrich & Mandl (1992, 1997) unterscheiden zwei verschiedene Ansätze von metakognitiv-strategischen Förderungsmaßnahmen:
- direkte Förderungsmaßnahmen zur expliziten Vermittlung von Strategien, deren Nutzen und den Transfer in verschiedenen Einsatzmöglichkeiten
- indirekte Förderungsmaßnahme zur Unterstützung der eigenständigen Lernregulation in Lernumgebungen mit hohem Freiheitsgrad. Hierzu werden Lernhilfen in die Lernumgebung integriert, welche implizit die metakognitiven Lern- und Regulationsaktivitäten anregen und initiieren sollen (z. B. Lernskripts, Lernheuristiken, Lernfragen uws.).
Das Unterscheidungskriterium der beiden Ansätze bestimmt die Frage nach einer direkten bzw. expliziten oder einer indirekten bzw. impliziten Vermittlung von metakognitiven Strategien. Nach Friedrich und Mandel (1992) weisen beide Methoden spezifische Vor- und Nachteile auf. „Letztlich können Empfehlungen nur unter genauer Berücksichtigung der jeweiligen internen und externen Lernvoraussetzungen gegeben werden“ (Bannert, 2007, S.106). In Anlehnung an Friedrich und Mandl (1992) werden die [prompt-basierten] Interventionsmaßnahmen im Kontext der vorliegenden Arbeit als indirekte Förderungsmaßnahmen klassifiziert.
Wie soll das Was und Wie aufeinander abgestimmt werden?
Um Fragen zur Gestaltung der metakognitiven Förderungsmaßnahme zu beantworten bedarf es zunächst einer Klärung darüber, welche Zielsetzung mit der geplanten Maßnahme verbunden ist, welche Zielgruppe anvisiert wird und welche spezifischen Kontextbedingungen vorliegen.
In der vorliegenden Studie wird die Qualität der Problemrepräsentation von Studenten bei der Bearbeitung eines bereichsfremden Problems untersucht. Es wird angenommen, dass Studenten aufgrund ihrer Lernerfahrung über notwendiges metakognitives Strategiewissen und den erforderlichen Regulationsfertigkeiten verfügen und prinzipiell in der Lage sind ein bereichsfremdes Problem angemessen zu repräsentieren. Des Weiteren wird angenommen, dass Lernenden daran scheitern, ihre verfügbaren metakognitiven Fähig- und Fertigkeiten in einer spezifischen Situation auch zwingend einsetzen und nutzen.
Die Annahmen stützen sich auf verschiedene Arbeiten der neueren Metakognitionsforschung zur Unterscheidung zwischen Produktions- und Mediationsdefiziten (vgl. Hasselhorn 1995a, 1996; Weinert, 1984; Veenman et al, 2000; Wirth, 2009). Ein Produktionsdefizit liegt dann vor, wenn der Lernende bereits das notwendige Wissen zum selbstregulierten Lernen besitzt, jedoch nicht in der Lage ist, dieses Wissen in einer entsprechenden Lebenssituation adäquat einzusetzen und anzuwenden. „…learners show an availability deficiency or a production deficiency when (trying to) regulating their learning“. (Wirth, 2009, S. 91). Ein Mediationsdefizit hingegen wird dann diagnostiziert, wenn der Lernende nicht über ausreichendes metakognitives Strategiewissen verfügt. Hieraus wird deutlich, dass eine direkte Förderungsmaßnahme dann notwendig wird, wenn ein Mediationsdefizit vorliegt. Das Ziel der Intervention umfasst die längerfristige metakognitive Kompetenzsteigerung. Bei einem Produktionsdefizit hingegen reicht bereits eine kurzfristige indirekte Förderungsmaßnahme. Das Ziel der Intervention liegt in der Aktivierung vorhandenen Wissens und in der Aufforderung dieses Wissen anzuwenden (vgl. Bannert, 2007).
Die vorliegende Studie geht davon aus, dass Studenten bei der Bearbeitung eines bereichsfremden Problems ein Produktionsdefizit aufweisen. Dieses Produktionsdefizit soll überbrückt werden, in dem die Lernenden unter experimentellen Bedingungen dazu angeregt und aufgefordert werden, ihr vorhandenes Wissen zu aktivieren und einzusetzen. Somit wird der selbstregulative Prozess des Lernens (Problemlösens) unterstützt, ohne dabei auf eine zu starke externe Regulierung zurückzugreifen.
Welche Standards und Kriterien sind für die Evaluation bedeutsam?
Wissenschaftlich fundierte (metakognitive) Interventionen liegen nach Patry & Perrez (2000) erst dann vor, wenn sie sowohl theoretisch als auch empirisch begründbar sind. Um den wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es somit einer wissenschaftlichen Evaluation metakognitiver Förderungsmaßnahmen. Hierbei stellt sich die Frage nach dem Was und dem Wie? „Was sind die Kriterien um die Wirksamkeit der metakognitiven Intervention zu überprüfen und wie kann man ihre Wirksamkeit empirisch überprüfen?“ (Bannert, 2007, S.210). Hasselhorn (1998, 2000) und Hager et al. (2000) geben einen guten Überblick zu den relevanten Standards und Kriterien für die Evaluation von metakognitiven Interventionsmaßnahmen.
Bei der Frage nach der Wirksamkeit einer Interventionsmaßnahme wird überprüft in welchem Ausmaß die angewandte Intervention eine Wirkung erzielt. Die Wirksamkeit einer Intervention lässt sich anhand von Vergleichsstudien und der Gegenüberstellung von Interventions- und Kontrollgruppe überprüfen. Der Vergleich beider Gruppenleistungen ermöglicht die Berechnung der sog. Netto-Wirkung, d. h. diejenigen Effekte, die allein auf die Intervention zurückzuführen sind. Mit der Prüfung der Wirkung hingegen wird untersucht, warum eine Intervention tatsächlich wirkt. Um ein Wirkmodell zu überprüfen, müssen Variationen einer metakognitiven Intervention experimentell miteinander verglichen werden (vgl. Patry & Perrez, 2000). „Während es für die Wirksamkeits-Frage ausreicht, die erwarteten Effekte in den abhängigen Variablen empirisch nachzuweisen, erfordert die Untersuchung der Wirkungs-Frage, die Überprüfung des theoretisch angenommenen Wirkmodells“ (Bannert, 2007, S.210). Bei der Festlegung von Kriterien zur Wirksamkeit metakognitiver Interventionsmaßnahmen unterscheiden Hasselhorn & Hager (1998) die Effekte nach Größe und Breite. „So führt die Förderung allgemeiner Strategien eher zu einer geringen Wirkungsintensität (Effektgröße), dafür aber zu einer höheren Wirkungsextensität (Transferdistanz). Es zeigen sich folglich kleine Wirkungseffekte mit hoher Anwendungsbreite, wohingegen die Vermittlung spezifischer Strategien größere Effekte mit geringerer Transferdistanz bewirkt“ (Bannert, 2007, S.111)
Bei der vorliegenden Studie handelt es sich um eine Querschnittstudie. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Produktmessung, also der Ergebnisevaluation einer metakognitiv-strategischen Interventionsmaßnahme und weniger. Eine Prozessmessung im Sinne der Prozessevaluation zur Messung der Verhaltensänderung beim strategischen Vorgehen des Lernenden erfolgt somit nicht (vgl. Bannert, 2007).

